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   LAG Hamm, 20.11.1984 - 6 Sa 1061/84   

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https://dejure.org/1984,9209
LAG Hamm, 20.11.1984 - 6 Sa 1061/84 (https://dejure.org/1984,9209)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1984 - 6 Sa 1061/84 (https://dejure.org/1984,9209)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1984 - 6 Sa 1061/84 (https://dejure.org/1984,9209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; Anpassungsregelung; Ruhestand; Rente

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 872
  • DB 1985, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Düsseldorf, 11.05.1999 - 7 Ta 143/99

    Streitwert: betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten nach §§ 99 ff. BetrVG

    Die Beschwerdekammer hat in ihrer bisherigen Rechtsprechung (zuletzt: Beschluß vom 14.03.1996 7 Ta 54/96 - ) in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Auffassung (vgl. LAG Hamm BB 1980, 994; LAGE Bremen DB 1985, 396; Schaub Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren, 4. Aufl., § 104 Fußn. 35; Tschischgale-Satzky, a.a.O., S. 65; Wenzel DB 1977, 722, 724; GK/ArbGG- Wenzel, § 12 Rdn. 277; a.a.O. BAG, Beschluß vom 18.09.1978 6 ABR 40/78 - , zitiert bei.
  • LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91

    Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Teilweise wird sogar die Auffassung vertreten, das Ausschlussverfahren sei in analoger Anwendung von § 12 Abs. 7 ArbGG mit drei Monatsvergütungen zu bewerten (LAG Hamm, Betrieb 1980, 1176; LAG Bremen, Betrieb 1985, 396).
  • LAG Hamm, 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93

    Beschlußverfahren; Auflösung des Betriebsrates; Streitwert

    Es trifft wohl zu, daß die Beschwerdekammer das Betriebsratsausschlußverfahren im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Verfahrensaufwand und Verfahrensergebnis im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO seit dem Beschluß vom 01.03.1980, EzA § 8 BRAGO Nr. 2 unter analoger Heranziehung des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahreseinkommen des betroffenen Betriebsratsmitglieds bewertet (ebenso LAG Bremen vom 15.08.1984, DB 1985, 396; im wesentlichen auch LAG Baden-Württemberg vom 17.07.1980, BB 1980, 1695).
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